Hinweis zum Mitführen des Handbuches
An Bord eines jeden Fahrzeuges, das mit einer Funkanlage für den UKW-Sprechfunkdienst ausgerüstet ist, muss sich eine Ausgabe des Handbuches Binnenschifffahrtsfunk- Regionaler Teil Deutschland – in der jeweilig gültigen Ausgabe befinden. Diese kann auch in elektronischer Form vorliegen, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann.
Handbuch